Landesamt für Finanzen
Information zur Bezügemitteilung für den Monat Januar 2026
Sehr wichtige Information zur Bezügemitteilung für den Monat Januar 2026 für Beamte und Versorgungsempfänger:
Mit dem Beiblatt zur Bezügemitteilung für die Dezemberbezüge wurde informiert, dass ab dem 1. Januar 2026 für die Berücksichtigung der Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung im Lohnsteuerabzugsverfahren ein elektronischer Datenaustausch zwischen den inländischen privaten Krankenversicherungsunternehmen, dem Bundeszentralamt für Steuern und den Arbeitgebern erfolgt. Das Landesamt für Finanzen (LfF) hat alle notwendigen Vorkehrungen für diese rechtliche Änderung getroffen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hätte dem LfF als Arbeitgeber die maßgeblichen Beiträge für die privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherungen bis spätestens 5. Dezember 2025 übermitteln müssen. Wegen technischer Probleme beim BZSt ist diese Datenlieferung jedoch noch nicht erfolgt.
Was bedeutet das?
Bei der Abrechnung der Bezüge für den Januar 2026 für Beamtinnen und Beamte bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger konnten die Beiträge für eine private Kranken- bzw. Pflegeversicherung nicht bei der Ermittlung der Vorsorgepauschale für die Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden, weil sie dem LfF nicht vorliegen. Dies führt in der Regel zu einem zu hohen Steuerabzug, da auch die Mindestvorsorgepauschale ab dem 1. Januar 2026 entfällt. Nach Eingang der Mitteilung des BZSt über die Höhe der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung wird das LfF die Lohnsteuer automatisch rückwirkend überrechnen und zu viel gezahlte Lohnsteuern erstatten. Dies geschieht voraussichtlich mit den Februarbezügen.
Bezügeempfänger müssen für diese Überrechnung nichts veranlassen. Den Bezügestel-
len ist die Thematik ebenfalls bekannt, eine Beschleunigung des Korrekturprozesses ist ihnen jedoch nicht möglich.
Tarifbeschäftigte sind von der Thematik generell nicht betroffen, da die Abrechnung der Bezüge für den Januar 2026 für diesen Personenkreis noch nicht erfolgt ist.
Das LfF wurde im Vorfeld nicht über die technischen Probleme beim BZSt unterrichtet. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Quelle: LfF