Personalratswahlen 2026
Schulung der Wahlvorstände/Personalräte an beruflichen Schulen
Mit der frühzeitigen Bestellung von drei Wahlberechtigten und deren drei Ersatzvertreterinnen als Wahlvorstand durch den Personalrat (Art. 20 BayPVG) wird die Personalratswahl im kommenden Jahr angebahnt. Dabei soll jede Gruppe (Arbeitnehmer und Beamte) im Wahlvorstand vertreten sein.
Das Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrkräftean beruflichen Schulen in Bayern (BFW-VLB) e.V. bietet in bewährter Weise wieder eintägige Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände/Personalräte in jedem Regierungsbezirk an.
Interessenten können sich schon vorab über die VLB-Geschäftsstelle vormerken lassen.
Die anfallenden Kosten werden durch den Dienstherrn/Arbeitgeber auf Antrag ersetzt. Für staatl. Lehrkräfte wird dies von Seite des BFW-VLB beantragt.
Dienstbefreiung wird durch die Schulleitung gewährt, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Termine siehe oben!