08. September 2019

„Spezial(grund)schulungen kompakt“ für Personalvertreter beruflicher Schulen

auf der Grundlage des Art. 46 Abs. 5 BayPVG

Das Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern (VLB) e.V. bietet für
Personalräte an beruflicher Schulen weitere Schulungsveranstaltungen nach Art. 46 Abs. 5 BayPVG an.

Folgende zweitägige Schulungsveranstaltungen für Personalvertreter beruflicher Schulen
werden in 2019 bzw. 2020 durchgeführt:

 

Einen gesetzlichen Schulungsanspruch haben Personalratsmitglieder, die noch keine Personalratsschulung erhalten haben und/oder denen innerhalb ihrer Personalvertretung besondere, in der Schulung zu behandelnde Aufgaben zugewiesen sind.

Das Schulungsangebot richtet sich vorrangig an neugewählte/nachgerückte Personalratsmitglieder,
sowie noch nicht geschulte Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder. Da sich erfahrungsgemäß mehr Kolleginnen und Kollegen anmelden als Teilnehmerplätze (max. 40) zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe der Plätze nach Eingang der Vormerkung/Anmeldung.

Wenn Sie an der Schulung teilnehmen möchten, senden Sie zur Vormerkung
eine E-Mail an goetzke(at)vlb-bayern.de

Vielen Dank.
Beste Grüße

Wolfgang Lambl
Vorsitzender
Hauptpersonalrat - Berufliche Schulen
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München

E-Mail: wlambl@t-online.de
Tel.: (089) 55 25 00 - 22