14. April 2020

Ein Beitrag von Hans Käfler - ehemaliger VLB-Landesvorsitzender 2004-2007

Wohin steuert die berufliche Bildung in den kommenden Jahren?

Die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ erarbeitet im Auftrag des Deutschen Bundestags bis zum Sommer 2021 Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung in der beruflichen Bildung.

Jeder Lehrer an einer beruflichen Schule kennt die Situation, sich kurzfristig auf neue Lehrpläne vorbereiten zu müssen oder sich auf veränderte didaktische Modelle einzustellen. Überraschungen dieser Art machen ein Lehrerleben nicht nur spannend, sondern oft auch sehr anstrengend. Um solchen Überraschungen in den nächsten Jahren zu entgehen, lohnt es sich die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ und deren mögliche Umsetzung zu beobachten.

Die konstituierende Sitzung dieser Kommission fand im September 2018 statt. Mitglieder sind 19 Abgeordnete der verschiedenen Bundestagsfraktionen sowie 19 Sachverständige aus Wirtschaft, Wissenschaft, Standesorganisationen im Berufsbildungsbereich und der Schulen. Die Abgeordneten und die Sachverständigen haben bei Abstimmungen gleiches Stimmrecht. Zu den 7 definierten Themenblöcken wurde jeweils eine Projektgruppe aus einer gleichen Anzahl von Abgeordneten und Sachverständigen gebildet. Im vergangenen Jahr tagten die Projektgruppen 1, 2 und 3 zu folgenden Themen:

Projektgruppe 1: Herausforderungen der Digitalisierung für die berufliche Bildung

Projektgruppe 2: Anforderungen an die Ausbildung im Betrieb

Projektgruppe 3: Anforderungen an die beruflichen Schulen mit den Themenfeldern:

  1. Das berufsbildende Schulsystem in Deutschland im Überblick (die vier Aufgabenbereiche der beruflichen Schulen und das methodische Vorgehen der Projektgruppe).
  2. Lehren und Lernen in der digitalen Welt (Rahmenlehrpläne, pädagogische Konzepte, Prüfungswesen, Bildungsmanagement).
  3. Lehrkräfte für und an berufsbildende/-en Schulen (Ausbildung, Rekrutierung, Weiterbildung und Professionalisierung).
  4. Materielle und finanzielle Ausstattung der berufsbildenden Schulen.
  5. Berufsbildende Schulen der Zukunft.

Am unmittelbarsten wird uns wohl das zweite Themenfeld „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ betreffen. Aus einer Vielzahl sehr konkreter und – wie ich finde – durchdachter Vorschläge möchte ich die Handlungsempfehlung zum Thema Abschlussprüfungen vorstellen. Der Text lautet in Auszügen:

Die berufliche Handlungsfähigkeit soll auch in Zukunft durch Prüfungen bei den zuständigen Stellen (Kammern) festgestellt werden. Doppelprüfungen im Rahmen der Abschlussprüfungen im Dualen System sollen vermieden werden. Die Kammerprüfungen sollen je nach Iststand im Ausbildungsberuf weiterentwickelt werden, auch mit Schwerpunkt auf die Kompetenzorientierung in der digitalen Arbeitswelt. Prüfungsausschüsse in der bisherigen Form sollen erhalten bleiben, sollen sich aber verstärkt kompetenzorientierten Prüfungsformen widmen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass praktische Prüfungszeiten nicht weiter verlängert werden, sondern durch den Einsatz digital gestützter Kompetenzmessmethoden weitere Standardisierungen ermöglicht werden. Die Ergebnisse der Lernprozesse in Schule und Betrieb sollen gemeinsam auf dem Kammerzeugnis stehen.

Anschließend werden drei Varianten vorgestellt, die von dem in Akzente bereits beschriebenen IG-Metall-Modell über eine Einrechnung der Berufsschulnoten bis zum Ersatz der schriftlichen Prüfungen durch die Berufsschulnoten reichen.

Dass diese Vorschläge den Kammern zu weit gehen, war zu erwarten. In Sondervoten des Vertreters der Handwerkskammern wurden neben einer Reihe von Handlungsempfehlungen auch die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Abschlussprüfung kompromisslos abgelehnt. Bekanntlich haben die Handwerkskammern die Abwicklung der Abschlussprüfungen an die Innungen delegiert. Dass die Innungen, insbesondere was die schriftlichen Abschlussprüfungen anbelangt, in hohem Maße auf die Zuarbeit der Lehrkräfte an den Berufsschulen angewiesen sind, sollte auch den Kammervertretern bekannt sein. Insofern hat die brüske Zurückweisung der Vorschläge aus der Arbeitsgruppe 3 ein besonderes Geschmäckle.

Es wird spannend sein, zu verfolgen, ob es der Lobbyarbeit der Kammern gelingen wird, mithilfe dieser Sondervoten die guten Ideen aus der Projektgruppe 3 erfolgreich zu torpedieren.

Viele Informationen (Aufzeichnungen bisheriger Sitzungen, Materialien als öffentliche Kommissionsdrucksachen, Ausblicke …) sind abrufbar unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_bb.