Hauptpersonalrat

Aufgaben und Zuständigkeiten des Hauptpersonalrates

Der Hauptpersonalrat (HPR) vertritt alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Er wird von allen Beschäftigten des Kultusministeriums und den nachgeordneten Behörden gewählt.

Die Beschäftigten sind in sieben Gruppen vertreten:

  • Gruppen der Beamten (ohne Lehrerbereich),
  • der Arbeitnehmer (ohne Lehrerbereich),
  • der Lehrer an Gymnasien,
  • an Realschulen,
  • an beruflichen Schulen,
  • an Grund- und Mittelschulen und
  • an Förderschulen und Schulen für Kranke.

Das BayPVG - Grundlage des Handelns

Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG).
Einer der Schwerpunkte der Arbeit des HPR ergibt sich aus der Funktion des Kultusministeriums als Einstellungs- und Ernennungsbehörde für unmittelbar nachgeordnete Dienststellen (z.B. Berufsschulen, Fachober- und Berufsoberschulen, Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, ISB usw.), so dass der HPR bei einer Vielzahl von Maßnahmen, für die das Ministerium zuständig ist, zu beteiligen ist.

Mitbestimmung

Der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats für diese Bereiche unterliegen u.a.:

  • Einstellung,
  • Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit,
  • Beförderung,
  • Höhergruppierung,
  • Rückgruppierung,
  • alle Versetzungen (auch auf Antrag), oder
  • Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten,
  • Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung,
  • Beurlaubung und Nebentätigkeitsgenehmigungen,
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen,
  • Inhalt von Personalfragebogen,
  • Erlass von Richtlinien für die Beförderungen,
  • Auswahl bei Versetzungen,
  • Einstellungen und Kündigungen und
  • Beurteilungsrichtlinien

um nur die wichtigsten zu nennen.

Mitwirkung

Die Mitwirkung des Hauptpersonalrats umfasst u.a.:

  • Erlass von Disziplinarverfügungen und Erhebung der Disziplinarklage,
  • Verlängerung der Probezeit,
  • Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf,
  • vorzeitige Versetzung in den Ruhestand,
  • Versagung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung,
  • Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit,
  • allgemeine Fragen der Fortbildung.
  • Auch bei Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.

Stufenverfahren

Soweit nachgeordnete Dienststellen (z.B. die Regierungen) Einstellungs- und Ernennungsbehörden sind, wird der Hauptpersonalrat im sog. „Stufenverfahren“ bei allen Personalmaßnahmen beteiligt, wenn eine Einigung auf der nachgeordneten Ebene zwischen der dort gebildeten Personalvertretung (z.B. Bezirkspersonalrat) und der Dienststelle nicht möglich ist.

Einigungsstelle

Kann auch auf der Ebene von Kultusministerium und Hauptpersonalrat keine Einigung erzielt werden, so entscheidet schließlich eine Einigungsstelle, die aus jeweils drei vom Ministerium und vom HPR bestellten Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden besteht.

Allgemeine Aufgaben

Darüber hinaus hat die Personalvertretung die Aufgabe, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Weiterhin muss der Hauptpersonalrat auch Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und auf ihre Abstellung hinwirken.

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  • Rudolf Keil
  • Hauptpersonalrat Berufliche Schulen

    Rudolf Keil

    Vorsitzender Hauptpersonalrat - Gruppe der Lehrer an beruflichen Schulen
    hpr(at)vlb-bayern.de
  • Astrid Geiger
  • Hauptpersonalrat Berufliche Schulen

    Astrid Geiger

    Stellvertretende Vorsitzende Hauptpersonalrat - Gruppe der Lehrer an beruflichen Schulen
    hpr(at)vlb-bayern.de