11. Mai 2024

Thema des Tages Mai 2024

Fachlehrkräfte im Fokus

Sind Fachlehrkräfte keine Lehrkräfte?

A13 für alle! Für alle? Nein, nur für die „richtigen“ Lehrkräfte, nicht für die Fachlehrkräfte. Natürlich lag auf der Hand, dass die Fachlehrkräfte in diesem Slogan nicht inkludiert sind. Denn so wie man sich im generischen Maskulinum die Frauen hinzudenken muss, muss man sich beim Begriff „Lehrkräfte“ die Fachlehrkräfte wegdenken.

Wir als Verband der Lehrkräfte an beruflichen Schulen betrachten den Begriff „Lehrkraft“ hingegen als Sammelbegriff für alle Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von ihrer Qualifikationsebene.

>> Informationen zur VLB-Fachtagung
>> Berufliche Bildung Fachlehrkräfte am 15.06.2024 in Nürnberg

 

Wo ist die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung?
In der Verbindung von deutlich niedrigerer Bezahlung mit einer höheren Unterrichtspflichtzeit kann man die allseits ausgerufene Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung wahrlich nicht erkennen. Fachlehrkräfte bringen einen Abschluss als Bachelor Professional oder Bachelor mit. Die Kolleginnen und Kollegen der Q4 einen Masterabschluss. Dies mag die unterschiedlichen Qualifikationsebenen und damit die unterschiedliche Besoldung durchaus rechtfertigen, aber nicht in diesem ausgeprägten Maße. Auch hat sich das Aufgabenprofil der Fachlehrkräfte dem der 4. QE angeglichen, siehe Klassenleitungen, Verwaltungsaufgaben, QmbS, Berufssprache Deutsch, Nachhaltigkeitsbildung, Medienkompetenz etc. Dennoch gibt es in der 3. QE eine höhere Unterrichtspflichtzeit (UPZ). Um diesem Ungleichgewicht entgegenzusteuern, fordert der VLB die Erhöhung der Einstiegsbesoldung sowie die Absenkung des Stundenmaßes auf das Niveau der Q4! Die klassische Fachlehrkraft, die in Werkstatt oder Küche ausschließlich praktische Fertigkeiten vermittelt, ist längst passé. Der Lernfeldunterricht hat die traditionelle Unterscheidung von Theorie und Praxis obsolet gemacht. Die Unterrichtspflichtzeitverordnung und ASV machen diese diffizile Unterscheidung jedoch weiterhin erforderlich. Denn nur, wenn die fachtheoretischen Lerninhalte zu Unterrichtseinheiten gebündelt hinterlegt sind, kann die stufenweise Reduzierung der UPZ gewährt werden. Und als wäre das nicht schon komplex genug, wird diese Reduzierung in der tatsächlichen Umsetzung nicht allen Fachlehrkräften gewährt. Dies verstößt unserer Auffassung nach gegen den Gleichstellungsgrundsatz. Eine grundsätzliche Absenkung der UPZ würde hier diverse Probleme lösen und für mehr Gerechtigkeit sorgen.


Attraktivität des Fachlehrerberufes steigern!
Wer Fachlehrkraft an einer beruflichen Schule werden möchte, steht bereits mit beiden Beinen im Berufsleben. In einem hochqualifizierten Berufsleben, häufig in einer Führungsposition. Folglich ist man meist schon etwas älter, die meisten haben bereits die Verantwortung für eine eigene Familie. Um eine solche Fachkraft für den Wechsel an eine berufliche Schule zu gewinnen, reichen die Sicherheitsversprechen des Beamtenstatus nicht aus. Es braucht eine gute Bezahlung und erweiterte Aufstiegschancen. Die Attraktivität des Fachlehrerberufes muss gesteigert werden, um die besten Talente anzuziehen und zu halten.


Hervorragend ausgebildete Fachlehrkräfte
Die Fachlehrerausbildung am Staats- institut IV in Ansbach bzw. Feldkirchen entwickelt sich stets weiter und hat mittlerweile ein wahrlich herausragendes Niveau erreicht, um welches uns andere Bundesländer beneiden. Die bayerischen Fachlehrkräfte an beruflichen Schulen werden nach allerhöchsten Qualitätsstandards ausgebildet und bringen den für berufliche Schulen so existenziellen und prägenden Bezug zum Berufsalltag mit ins Klassenzimmer. Es ist an der Zeit, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Fachlehrkräften die wertschätzenden Rahmenbedingungen zu bieten, die sie verdienen.


Fachtagung Berufliche Bildung
An dieser Stelle möchte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich zur VLB-Fachtagung Berufliche Bildung einladen, welche sich diesmal ganz und gar den Fachlehrkräften widmet. Das vielseitige Programm finden Sie auf Seite 5 in dieser Ausgabe.


Verhandlungserfolg des VLB für die Fachlehrkräfte für Berufsvorbereitung
Vielzählige intensive Gespräche der Verbandsspitze mit den Verantwortlichen im Kultusministerium haben dazu geführt, dass die Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit beim Erteilen von theoretischem Unterricht nun auch allen Fachlehrkräften für Berufsvorbereitung gewährt werden wird. Dies ist ab dem Schuljahr 24/25 geplant. Über diesen erfreulichen und folgerichtigen Schritt werden wir Sie sowohl im nächsten Heft als auch auf der VLB Fachtagung Berufliche Bildung detailliert informieren. Wir freuen uns schon sehr darauf, Sie am 15. Juni in Nürnberg begrüßen zu dürfen – natürlich sind uns alle Lehrkräfte herzlich willkommen, nicht nur die Fachlehrkräfte.


Ihre Sabrina Hingel
Stellv. VLB-Landesvorsitzende

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