Beihilfe: Direktabrechnung mit Krankenhäusern startet am 1. November 2018
Die in der Regel kostenintensiven Krankenhausrechnungen können künftig direkt zwischen Beihilfestelle und Klinik abgerechnet werden. Ein erster Punkt des zwischen BBB und Finanzministerium geschnürten Beihilfepakets wird damit umgesetzt.
Für die Beihilfeberechtigten entfallen somit zeitaufwändige Abstimmungen. Ergeben sich im Rahmen der Beihilfefestsetzung abrechnungsrelevante Rückfragen zur Rechnung, können diese schon vor der endgültigen Festsetzung direkt zwischen Klinik und Beihilfestelle geklärt werden.
Die ersten Kliniken im Freistaat haben sich dem Verfahren angeschlossen. Weitere müssen folgen! Ein Beitritt der Klinik kann sowohl generell als auch im jeweiligen Behandlungsfall erfolgen.
Vor der Behandlung in der Klinik anfragen!
Für Beihilfeberechtigte und Kliniken wird das Verfahren damit deutlich vereinfacht. Erforderlich ist lediglich ein entsprechender Antrag im Rahmen des Aufnahmeverfahrens im Krankenhaus.
Es liegt also im Interesse aller Beteiligten, dass sich möglichst viele Häuser der bundesweit geschlossenen Grundsatzvereinbarung anschließen.
Das zwischen den Beteiligten abgestimmte Formular steht hier zum Download zur Verfügung.
Weitere Details hier.